TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Moto-Mental-Fit

Stand: 30. September 2026


1. ANBIETER UND GELTUNGSBEREICH

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von


Varjasi Miklós, BSc
Moto-Mental-Fit
Lendorf 183/2
9811 Lendorf
Österreich

E-Mail: info@moto-mental-fit.at
Telefon: +43 676 5718955
www.moto-mental-fit.at


angebotenen Moto-Mental-Fit Bewegungs- und Trainingsangebote, soweit für einen konkreten Kurs keine abweichenden Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurden.

Dazu zählen insbesondere motopädagogische Angebote für Kinder, Moto-Mental-Fit Kurse für Schulkinder, Bewegungs- und Mental-Fitness-Angebote für Jugendliche und Erwachsene sowie Neuro-Fit-Angebote für Senior:innen.

Für den jeweiligen Kurs gelten zusätzlich die konkret bekanntgegebenen Informationen zu Kursort, Kurszeit, Dauer, Preis, Umfang, Schnuppereinheit und Zahlungsmodalitäten.


2. ANMELDUNG UND KURSPLATZ

Die Anmeldung erfolgt über den jeweils bekanntgegebenen Anmeldeweg, insbesondere über das Online-Teilnahmeformular, per E-Mail oder nach vorheriger persönlicher Vereinbarung.

Bei minderjährigen Teilnehmer:innen muss die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte oder zur Anmeldung berechtigte Person erfolgen.

Kursplatz, Kursgruppe, Preis und gegebenenfalls Blockumfang richten sich nach der jeweiligen Kursinformation bzw. individuellen Bestätigung.

Das Ausfüllen einer Teilnahmevereinbarung für einen bereits vereinbarten Kursplatz begründet keine zusätzliche Buchung oder Zahlungsverpflichtung über die bereits vereinbarten Kurskonditionen hinaus.


3. KURSBEITRAG UND ZAHLUNG

Es gelten die für den jeweiligen Kurs bekanntgegebenen Preise und Zahlungsbedingungen.

Bei blockweise angebotenen Privatkursen wird grundsätzlich der gesamte vereinbarte Kursblock gebucht. Für Schnuppereinheiten und deren allfällige Anrechnung auf einen anschließenden Kursblock gelten die jeweils vor Kursbeginn bekanntgegebenen Regelungen.

Bei geförderten Angeboten oder Kooperationen mit Gemeinden bzw. Projektpartnern können Teilnahmebeiträge und Zahlungsabwicklung abweichend geregelt sein.

Zahlungen sind innerhalb der jeweils bekanntgegebenen Zahlungsfrist zu leisten.


4. TEILNAHME UND GESUNDHEIT

Moto-Mental-Fit ist ein pädagogisches Bewegungs- und Trainingsangebot und ersetzt keine medizinische, therapeutische oder diagnostische Behandlung.

Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Person, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die einer Teilnahme der angemeldeten Person am gewählten Bewegungs- und Trainingsangebot entgegenstehen.

Bei Unsicherheit darüber, ob eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen geeignet ist, ist dies vorab medizinisch abzuklären.

Moto-Mental-Fit erhebt im regulären Teilnahmeformular keine Diagnosen oder sonstigen detaillierten Gesundheitsdaten.


5. KLEIDUNG UND SICHERHEIT

Die Teilnehmer:innen sollen in für Bewegung geeigneter Kleidung teilnehmen.

Je nach Kurs und Hallensituation sind rutschfeste Socken, geeignete Hallenschuhe oder – sofern ausdrücklich vorgesehen – das Barfuß-Bewegen möglich.

Schmuck, Uhren und andere Gegenstände, die beim Bewegen zu Verletzungen führen können, sollen vor Beginn der Einheit abgelegt werden.

Bewegungsangebote sind mit typischen Bewegungs- und Sportrisiken verbunden. Auch bei sorgfältiger Planung und altersgerechter Gestaltung lassen sich solche Risiken nicht vollständig ausschließen.


6. AUFSICHT BEI KINDERKURSEN

Die konkrete Aufsichtsregelung richtet sich nach Alter, Kursform und der für den jeweiligen Kurs vereinbarten Organisation.

Bei Eltern-Kind- bzw. Kindergartenangeboten, bei denen eine erwachsene Begleitperson während der Einheit in der Halle bleibt, verbleibt die unmittelbare Aufsichtspflicht grundsätzlich bei dieser Begleitperson. Die Kursleitung gestaltet und begleitet das Bewegungsangebot.

Bei Kinderkursen ohne Begleitperson besteht die Aufsichtspflicht der Kursleitung während der vereinbarten Kurseinheit.

Für den Weg zum Kurs und vom Kurs, den Aufenthalt in Garderoben sowie Wege innerhalb oder außerhalb des Schul- bzw. Veranstaltungsgebäudes außerhalb der Kurseinheit sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich.


7. SELBSTSTÄNDIGES KOMMEN UND GEHEN VON SCHULKINDERN

Erziehungsberechtigte entscheiden, ob ihr Kind aufgrund seines Alters, seiner Reife und seiner persönlichen Fähigkeiten den Weg zur Turnhalle sowie den weiteren Weg nach Kursende selbstständig bewältigen darf.

Wurde ausdrücklich vereinbart, dass ein Schulkind selbstständig zum Kurs kommen und nach Kursende selbstständig gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Kursleitung mit Beginn der vereinbarten Kurseinheit, sofern das Kind in der Turnhalle eingetroffen ist.

Sie endet mit Ende der Kurseinheit und dem Verlassen der Turnhalle durch das Kind.

Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die selbstständig aus der Nachmittagsbetreuung zum Kurs kommen und anschließend selbstständig dorthin zurückkehren oder zu einem mit den Eltern vereinbarten Abholort gehen.

Für diese Wege sowie für Zeiten vor Beginn und nach Ende der Kurseinheit übernehmen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.

Besteht keine Erlaubnis zum selbstständigen Gehen, endet die Aufsicht mit der Übergabe des Kindes an eine erziehungsberechtigte oder ausdrücklich abholberechtigte Person.

Änderungen bezüglich des selbstständigen Kommens oder Gehens sind der Kursleitung vor der betreffenden Einheit mitzuteilen.

Die Kursleitung kann aus konkreten Sicherheitsgründen im Einzelfall verlangen, dass ein Kind persönlich gebracht oder abgeholt wird.


8. VERSPÄTUNG UND ABWESENHEIT

Bei Kindern, die selbstständig zum Kurs kommen dürfen, kann die Kursleitung keine Kontrolle oder Aufsicht über deren Weg zur Turnhalle übernehmen.

Wenn ein Kind nicht oder verspätet zum Kurs kommt, liegt die Verantwortung für den Weg und die Klärung des Aufenthalts bis zum tatsächlichen Eintreffen in der Turnhalle bei den Erziehungsberechtigten.

Abwesenheiten oder besondere Änderungen sollen nach Möglichkeit frühzeitig mitgeteilt werden.


9. FEHLZEITEN UND VERSÄUMTE EINHEITEN

Wird ein Kurs als Block gebucht, wird grundsätzlich der gesamte Kursblock gebucht.

Einheiten, die aus persönlichen Gründen auf Seiten der Teilnehmer:innen versäumt werden, werden grundsätzlich nicht anteilig rückerstattet.

Soweit es organisatorisch und für die jeweilige Gruppe passend ist, kann nach vorheriger Absprache für einen einzelnen Termin eine andere geeignete Person den Platz übernehmen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Bei länger dauernder Verhinderung kann nach individueller Absprache aus Kulanz eine Gutschrift oder andere Lösung vereinbart werden. Ein automatischer Anspruch darauf besteht nicht.


10. ABSAGEN DURCH MOTO-MENTAL-FIT

Muss eine Einheit durch Moto-Mental-Fit abgesagt werden, werden die Teilnehmer:innen so früh wie möglich informiert.

Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.

Ist ein Ersatztermin nicht möglich, wird für die ausgefallene Leistung eine angemessene Gutschrift oder anteilige Rückerstattung gewährt.

Bei notwendigen organisatorischen Änderungen, etwa aufgrund einer Hallensperre oder vergleichbarer nicht vorhersehbarer Umstände, wird nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung angeboten.


11. RÜCKTRITT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN

Bei Verträgen, die über Online-Formular, E-Mail, WhatsApp oder auf sonstigem Weg im Fernabsatz geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Soweit für eine konkrete Buchung die gesetzliche Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit einem vertraglich bestimmten Termin oder Zeitraum gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG anwendbar ist, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts wird – soweit erforderlich – vor Abschluss des jeweiligen Vertrages informiert.

Freiwillig eingeräumte Schnupper-, Abmelde- oder Kulanzregelungen bleiben davon unberührt.


12. HAFTUNG

Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, sowie zwingende Rechte von Verbraucher:innen werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt.

Für typische Bewegungs- und Sportrisiken besteht keine verschuldensunabhängige Haftung der Kursleitung.

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene Garderobe, Wertgegenstände und persönliche Gegenstände wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

Ein ausreichender privater Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz wird empfohlen.


13. UNFÄLLE UND NOTFÄLLE

Bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ist die Kursleitung berechtigt, angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen zu setzen und, wenn dies erforderlich erscheint, Rettungsdienst oder ärztliche Hilfe zu verständigen.

Bei minderjährigen Teilnehmer:innen werden die Erziehungsberechtigten bzw. die angegebenen Kontaktpersonen so rasch wie möglich informiert.


14. FOTOS UND VIDEOS

Die Teilnahme am Kurs ist nicht von einer Zustimmung zu Foto- oder Videoaufnahmen abhängig.

Eine Verwendung von Fotos oder Videos, auf denen Teilnehmer:innen erkennbar sind, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.

Die Zustimmung für

– Website und Informationsmaterialien sowie
– Social-Media-Kanäle

wird getrennt eingeholt.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise per E-Mail an info@moto-mental-fit.at.

Eine Ablehnung oder ein Widerruf hat keinerlei Einfluss auf die Teilnahme am Kurs.


15. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden zur Anmeldung, Organisation, Durchführung, Kommunikation und – soweit erforderlich – Abrechnung der Kurse verarbeitet.

Soweit hierfür Auftragsverarbeiter oder Kommunikationsdienste eingesetzt werden, erfolgt dies im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ausführliche Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, eingesetzten Diensten und den Rechten betroffener Personen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung:

www.moto-mental-fit.at/Datenschutz


16. KOMMUNIKATION

Für organisatorische Informationen zum gebuchten Kurs – beispielsweise Terminänderungen, Absagen oder wichtige Hinweise zur Durchführung – können die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten verwendet werden.

Werbliche Informationen über neue Kurse, freie Plätze oder sonstige Angebote werden nur versendet, wenn hierfür eine entsprechende freiwillige Einwilligung vorliegt, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.


17. ABWEICHENDE KURSBEDINGUNGEN

Für einzelne Kurse können aufgrund von Kursort, Förderung, Kooperationspartner, Altersgruppe oder Kursformat besondere Bedingungen gelten.

Werden solche Bedingungen vor der Anmeldung ausdrücklich bekanntgegeben oder individuell vereinbart, gehen sie für den betreffenden Kurs diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.

Datenschutzrichtlinie

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